Laut Postgesetz vom 1. Januar 1911
erhielten Anstalten, Gesellschaften und Vereine, die sich mit
Armenpflege befassten, zwecks portofreier Beförderung ihrer
Korrespondenzen "Portofreiheitsmarken",
je nach dem Wirkungskreis der Anstalt bis zum Höchstbetrag von Fr.
2000.-- jährlich. Der Höchstbetrag wurde 1919 auf 2500.-- und 1921 auf
Fr. 3000.-- erhöht, in den Dreissiger Jahren jedoch im Rahmen von
Sparmassnahmen des Bundes um jährlich ca. 10 % gekürzt.
Zu Kontrollzwecken wurden die Marken für jede Anstalt mit einer kleinen schwarzen Nummer versehen.
Die Nummerierung geschah bis 1925 fortlaufend; seit
dem 1. Januar 1926 erfolgte der Aufdruck mit grösseren Typen mit neuer
Nummerneinteilung nach Postkreisen.
Die Gültigkeit der letzten "Portofreiheitsmarken" endete am 31.12.1954.