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4.2. Marken

4.2. Marken
Laut Postgesetz vom 1. Januar 1911 erhielten Anstalten, Gesellschaften und Vereine, die sich mit Armenpflege befassten, zwecks portofreier Beförderung ihrer Korrespondenzen "Portofreiheitsmarken", je nach dem Wirkungskreis der Anstalt bis zum Höchstbetrag von Fr. 2000.-- jährlich. Der Höchstbetrag wurde 1919 auf 2500.-- und 1921 auf Fr. 3000.-- erhöht, in den Dreissiger Jahren jedoch im Rahmen von Sparmassnahmen des Bundes um jährlich ca. 10 % gekürzt.
 
Zu Kontrollzwecken wurden die Marken für jede Anstalt mit einer kleinen schwarzen Nummer versehen.
 
Die Nummerierung geschah bis 1925 fortlaufend; seit dem 1. Januar 1926 erfolgte der Aufdruck mit grösseren Typen mit neuer Nummerneinteilung nach Postkreisen.
 

Die Gültigkeit der letzten "Portofreiheitsmarken" endete am 31.12.1954.