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4.3. Officiel

4.3. Officiel
Mit Bundesratsbeschluss vom 27. November 1934 wurde verfügt, dass vom 01. Januar 1935 an alle eingeschriebenen Sendungen, sowie die Korrespondenz nach dem Ausland von den Bundesamtsstellen mit besonders gekennzeichneten Wertzeichen , sogenannten Verwaltungsmarken zu frankieren sind. Diese sollten nur für Dienstzwecke Verwendung finden, doch konnte sie von den Dienststellen für Rückporto abgegeben werden.
 
Die Kennzeichnung der Marken erfolgte zuerst mit einem 'eingelochtem Kreuz', ab 1938 mit einem 'aufgedrucktem Kreuz' und ab 1942 mit einem Aufdruck 'Officiel'.