Im Jahr 1930 hörte die Oberpostdirektion auf, die einglieferten Belege mit einem Wertstempel in Form der gültigen Freimarken zu bedrucken. Das Verfahren war einfach zu teuer, da viele der Wertstempel 2-farbig waren. Auch war das Interesse der Wirtschaft und des Handels an solchen Privatganzsachen wegen der seit 1920 mehr und mehr verbreiteten Freistempelmaschinen zurückgegangen. Um der nunmehr nur noch geringen Nachfrage nachzukommen, bot die Oberpostdirektion an, die eingelieferten Belege mit einem speziellen Frankiermaschinen-Aufdruck zu versehen, wobei bis 1945 folgende Werte verlangt werden konnten: 5, 10, 20, 30, 40 und 60 Rappen. Erst seit 1945 werden allgemein "Taxwerte von 5 Rp. und mehr" angefertigt. Von einem Taxwert mussten mindestens 250 Stück bestellt werden.
Bei diesen durch die Postverwaltung angefertigten Zudrucken mit Ganzsachen-Freistempeln handelt es sich eindeutig um Privatganzsachen, und sie haben ihren berechtigten Platz in jeder Ganzsachensammlung. (Quelle: Zumstein, Die Ganzsachen der Schweiz, 2010)
Artikel-Nr.: PG.4.021
1947 (16.07.) Schw. Postmuseum, 50 Rp. Brief nach Amsterdam, Niederlande. 20 Rp. Ganzsachen-Freistempel + 30 Rp. Pro Patria. Spezielle Kombination ! |
CHF 50.00
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Artikel-Nr.: PG.4.022
1952 (20.06.) Bern 1, 10 Rp. Ganzsachen-Freistempel, Brauerei Gassner Bern ! |
CHF 30.00
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Artikel-Nr.: PG.4.004
1948 (06.10.) Biel, 10 Rp. Ganzsachenfreistempel, der Firma Chs Jaggi, Bienne. Postkarte nach Aarau. |
CHF 15.00
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