1917 (07.04) ITALIEN (Taranto/Legge) - ZÜRICH, Feldpostkarte illustriert und REKLAME, da zwischen Absender und Empfänger keine Namensgleichheit besteht mit 10-Rappen (ZU 32) NACHPORTO belegt. Der Postverkehr zwischen Militärangehörigen und Familien - vice-versa - wurde bereits 1914 in einer speziellen Vereinbarung geregelt. Nach dem Kriegseintritt von Italien wurde diese Regelung auch für Feldpost aus Italien angewendet.