1955 (04.08.) Basel Bad. Bahnhof, 90 Rp. Luftpostbrief an Major Ziegler NNSC in Korea !!

Artikel-Nr.: 07.14.002

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Am 7. Juli 1953 beschloss der Bundesrat das Eidg. Militärdepartement zu ermächtigen, die Entsendung von zum Selbstschutz bewaffneten Schweizer Armeeangehörigen für die beiden Kommissionen NNRC (neutrale Heimschaffungskommission für Kriegsgefangene) und NNSC (neutrale Überwachungskommission für den Waffenstillstand) vorzubereiten. Das war die Geburtsstunde der schweizerischen militärischen Friedensförderung.    Im Laufe der folgenden Monate reisten etappenweise insgesamt 146 Schweizer nach Korea. Die NNRC stellte ihre Tätigkeit Ende Februar 1954 wieder ein, da sie ihre Aufgabe, die Durchführung und Beendigung des Gefangenenaustausches, erfüllt hatte. Die NNSC hingegen besteht noch heute, allerdings mit einem angepassten Aufgabenspektrum im Rahmen ihres Mandats und wird von der Schweizer Armee mit fünf unbewaffneten Offizieren in Panmunjom unterstützt.   Die NNSC war beidseits der militärischen Demarkationslinie innerhalb der entmilitarisierten Zone stationiert. Sie setzte sich aus Militärangehörigen aus der Schweiz und aus Schweden (von der Südseite vorgeschlagen) sowie aus Polen und aus der Tschechoslowakei (von der Nordseite vorgeschlagen) zusammen. Die vier Delegationen erfüllten ihre Aufgaben gemeinsam.   Das Waffenstillstandsabkommen wies der NNSC ursprünglich Kontroll-, Beobachtungs-, Inspektions- und Untersuchungsfunktion zu. Diese weitreichenden Funktionen wurden jedoch bereits zu Beginn der Mission darauf reduziert, mit Inspektionsteams an je fünf im Waffenstillstandsabkommen festgelegten Umschlagplätzen (ports of entry) beidseits der militärischen Demarkationslinie den Austausch von Militärpersonal und Kriegsmaterial zwischen Nord- und Südkorea zu überwachen. Diese Inspektionen wurden 1956 auf Druck der Kriegsparteien eingestellt, worauf die Personalbestände in allen vier NNSC-Delegationen massiv reduziert wurden. 

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