1907 (22.09.) DEUTSCHES REICH (Säckingen). 5-Pfennig Drucksachenfrankatur auf AK. Zur Drucksachentaxe waren nur fünf Worte (ohne Unterschrift) zugelassen. In diesem Falle kostete ein Wort zuviel die Postkartentaxe von 10-Pfennig. NACHPORTO 15-Rappen (ZU 17 + 18), Stempel ILLNAU (KT. ZÜRICH). Berechnung der Nachportofrankatur: Die fehlenden 5-Pennig entsprachen 6 1/4 Centimes mal zwei = 12,5-Centimes (= Rappen) aufgerundet auf 15-Rappen. Taxäquivalent: 20-Pfennig = 25-Centimes.
1908 (05.07.) USA (Wilkesbarre.PA.) - New York - RORSCHACH, 2-Cents Inland-Brief weitergeleitet nach der Schweiz. Vermerkstempel "FORWARDED./STA O NEW YORK, N.Y." und T-Stempel. NACHPORTO 15-Rappen (ZU 24 + 25), Stempel RORSCHACH. Nachportoberechnung: Die 15-Rappen (= Centimes) entsprechen der Differnz vom Inlandbrif zum Auslandbrief ohne jeden Zuschlag. Taxäquivalent: 5-Cents = 25-Centimes (= Rappen).
1913 (02.05.) FRANKREICH (Gare-de-Montelimar/Drome) - ALLAN/DROME - GENEVE. 10-Centimes Inlandfrankatur, weitergeleitet nach der Schweiz. Die fehlenden 15-Centimes als Weiterleitungsfrankatur. NACHPORTO 15-Rappen (ZU 33), Stempel GENEVE/DISTR. LETTR. Nachportoberechnung: Die Weiterleitung wurde nur mit dem einfachen Nachporto nachbezogen. 15-Centimes = 15-Rappen. Umschlag in der Mitte senkrechte Faltspur.
1916 (03.05.) DEUTSCHES REICH (Ulm) - ST.GALLEN, Feldpostbrief, da zwischen Absender und Empfänger keine Namensgleichheit beteht mit 20-Rappen (ZU 34) NACHPORTO belegt. Der Postverkehr zwischen Militärangehörigen und Familien - vice-versa - wurde bereits 1914 in einer speziellen Vereinbarung geregelt.
1917 (07.04) ITALIEN (Taranto/Legge) - ZÜRICH, Feldpostkarte illustriert und REKLAME, da zwischen Absender und Empfänger keine Namensgleichheit besteht mit 10-Rappen (ZU 32) NACHPORTO belegt. Der Postverkehr zwischen Militärangehörigen und Familien - vice-versa - wurde bereits 1914 in einer speziellen Vereinbarung geregelt. Nach dem Kriegseintritt von Italien wurde diese Regelung auch für Feldpost aus Italien angewendet.
1917 (15.03.) ITALIEN (Siracuse Villa S.Giovanni) - ZÜRICH, 25-Centesimi Brief beanstandet da Zweite Gewichtsstufe, mit T-Stempel vermerkt (oben links blau "2"). NACHPORTO 50-Rappen (ZU 37), Stempel ZÜRICH 2/FIL. SEIDENGASSE. Brief in Italien zensiert. Nachportoberechnung: Für die zweite Gewichtsstufe 25-Rappen mal zwei = 50-Rappen.
1918 (26.04.) BRASILIEN - LUZERN. Brief frankiert mit 200-Reis für die Erste Gewichtsstufe bis 15-Gramm. In der Schweiz wurde ein Übergewicht festgestellt (mit 29-gr. vermerkt). NACHPORTO 50-Rappen (ZU 37), Stempel LUZERN/BRIEFTRÄGER. Berechnung der Nachportofrankatur: Zweite Gewichtsstufe noch keine Reduktion da 15-Gramm Stufen, die fehlenden 200-Reis = 25-Centimes (= Rappen) mal zwei = 50-Rappen. Taxäquivalent: 25-Centimen = 200-Reis. Spezialität: rückseitig Präge-Absenderstempel "THE ROYAL MAIL STEAM PACKET COMPA."
1952 (05.02.) New York, USA, 12 Cent Luftpostkarte nach Schiers, Graubünden, mangelnd Freigemacht und in der Schweiz mit 50 Rp. Nachporto belegt. Schiers, 09.02.1952.
1927 (03.09.) Königsee, Deutschland, 10 Rpf. Postkarte nach Wabern, Bern. Mangelnde Freimachung mit 15 Rp. in Wabern, 05.09.1937n nachtaxiert. Mischfrankatur der Nachportomarken Wappen/Alpenrosen und Kinder/Wertschild!
1927 (28.06.) Auckland, Neuseeland, mangelnd freigemachter Brief nach Basel. Mit 40 Rp. Nachporto in Basel 1, 06.07.1927. Der Brief war nur mit 1 Pence freigemacht, es fehlten 1,5 Pence.